Archiv Kurzberichte
Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 19.01.2023
Parkraumbewirtschaftung - Vorstellung der Firma Avantpark
In den Diskussionen in der Bürgerschaft steht das Thema Parken bzw. ruhender Verkehr als ein wesentliches Handlungsfeld im Fokus. Die Probleme in den Ortsteilen Moos und Iznang werden vorrangig durch den touristischen Verkehr bzw. dessen Überlagerung mit den Anwohnerverkehren verursacht. Aufgrund dessen wurde vergangenes Jahr die Firma Rapp Trans AG beauftragt, ein Parkraumkonzept zu erstellen. Mit durchgeführter Bürgerbeteiligung am 05.12.2022 befinden wir uns derzeit inmitten der Ideen- und Konzeptionsphase.
Die Parking Solutions Deutschland GmbH (Avantpark) mit Sitz in Unterföhring bietet eine Parkraumbewirtschaftung mittels Kennzeichenscanner an. Im Rahmen des Parkraumkonzeptes ist eine Parkraumbewirtschaftung eine mögliche Variante.
Die Kosten für die Technik, Installation, Reparaturen, Instandhaltung sowie Betrieb (außer Elektrizität) werden von Avantpark übernommen. Es entstehen keine einmaligen und laufenden Kosten (außer Elektrizität). Eingenommene Parkgebühren gehen zu 100% an die Gemeinde. Besucher, die keine Parkgebühren oder nicht in voller Höhe entrichten, haben ein erhöhtes Nutzungsentgelt in Höhe von 40 € zu zahlen. Die Nachverfolgung erfolgt durch Avantpark. Das eingenommene erhöhte Nutzungsentgelt geht an Avantpark.
Herr Kahi von Avantpark hat in der Gemeinderatssitzung die Parkraumbewirtschaftung für diverse Parkplätze in Moos und Iznang vorgestellt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Art der Parkraumbewirtschaftung mit in die Parkraumkonzeptplanung einfließen zu lassen.
Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung)
Vor zwei Jahren ist das neue Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG) in Kraft getreten, welches sich auch auf die kommunale Polizeiverordnung der Gemeinde Moos auswirkt. Für den Erlass von Polizeiverordnungen ist der Bürgermeister zuständig. Bei einer Geltung von mehr als einem Monat ist eine Zustimmung des Gemeinderates erforderlich. Bürgermeister Patrick Krauss hat am 23.12.2022 die Polizeiverordnung erlassen.
Neu aufgenommene Inhalte in die Polizeiverordnung sind u.a. § 1 Geltungsbereich, Allgemeines, § 3 Ruhestörung, § 9 Lärm durch Fahrzeuge, § 17 Belästigung durch Staubentwicklung und § 21 Aufstellen von Wohnwagen und Zelten. Weiter sind teilweise die Regelungen inhaltlich ergänzt worden.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Erlass der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) zu.
Bauangelegenheiten
Der Gemeinderat erteilte einstimmig der Änderung des Bauantrags für das Bauvorhaben Neubau eines Wohnbaus mit 18 WE und eines Wohnhauses mit gewerblicher Infrastruktur für den Campingplatz und Abbruch von Stall, Gaststätte, WC, Schuppen, Garage auf dem Flst. 175, Gemarkung Iznang sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmte der Befreiung zur Errichtung von Stellplätzen statt Carports nach § 31 Abs. 2 BauGB zu.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig der Errichtung einer Dachgaube, eines Wintergartens sowie eines Doppelcarports am bestehenden Einfamilienhaus auf dem Flst. 253, Gemarkung Moos sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig der Errichtung eines Naturkindergarten mit 2 Waldkindergartenwagen auf dem Flst. 331 Gemarkung Moos nach § 36 Abs. 1 BauGB sein Einvernehmen.
Neufassung der Kriterien für den Erwerb von Grundstücken durch die Gemeinde zur Erschließung von Baugebieten
In der Klausurtagung des Gemeinderates am 07.05.2022 hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, die Rahmenbedingungen für die Baulandbeschaffung bzw. den Baulanderwerb durch die Gemeinde zur Erschließung von Baugebieten an die heutigen Gegebenheiten anzupassen.
Diese insoweit beschlossenen Leitlinien bedürfen für ihre Anwendung eines Gemeinderatsbeschlusses. Weiter sind auch die Rahmenbedingungen im Übrigen zu beschließen, um so eine Grundlage für den zukünftigen Baulanderwerb der Gemeinde zur Erschließung von Baugebieten zu schaffen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Rahmenbedingungen für den Erwerb von Grundstücken durch die Gemeinde zur Erschließung von Baugebieten als Grundsatzbeschluss.
Grundsatzbeschluss zur Geschossaufstockung im ungeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) von Gebäuden in der Gemeinde Moos
Auf der Klausurtagung des Gemeinderates am 07.05.2022 ist im Handlungsfeld Bauen u.a. das Thema der zulässige Geschossaufstockung im ungeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) besprochen und diskutiert worden.
Der Gemeinderat sprach sich grundsätzlich dafür aus, ein Einfügen im Sinne des § 34 BauGB bei einer Geschossaufstockung bis zu einer Höhe von 50 cm über dem vorhandenen Bestand der Umgebung anzunehmen, da hierdurch Wohnraum ohne zusätzlichen Flächenverbrauch geschaffen werden kann. Dabei dienen die Firsthöhen der Umgebungsbebauung zum 01.01.2019 als Bestand. Die im Plenum am 07.05.2022 erarbeitete Leitlinie zu diesen Themen soll nun als Grundsatzbeschluss beschlossen werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass im ungeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) vorhandene Firsthöhen von Gebäuden um 50 cm über der örtlichen Bebauung (First) erhöht werden können, wobei die bestehende örtliche Bebauung zum 01.01.2019 die (Bestands)Firsthöhe darstellt.
Grundsatzbeschluss zur Baulandentwicklung der Gemeinde Moos
Auf der Klausurtagung des Gemeinderates am 07.05.2022 sind im Handlungsfeld Bauen u.a. die Themen Nutzung von Baulücken, Umnutzung von Gebäuden (z.B. Scheunen in Wohnraum, Gewerbefläche in Wohnraum) und das Bauen in zweiter Reihe im Innenbereich besprochen und diskutiert worden.
Der Gemeinderat sprach sich grundsätzlich für eine Nachverdichtung gegenüber einer Erweiterung des bebauten Gemeindegebiets aus. Weiter ist aus der Mitte des Gemeinderates das Interesse bekundet worden, dass vorhandene alte Scheunen, frühere Ökonomiegebäude u.ä. Gebäude nicht abgerissen, sondern unter Beibehaltung der Kubatur in Wohnraum umgebaut werden sollen. Durch solche Umnutzungen kann Wohnraum ohne zusätzlichen Flächenverbrauch geschaffen werden und das Dorfbild erhalten bleiben.
Als Leitlinien am 07.05.2022 beschlossen worden ist, dass eine Umnutzung von Gewerbeflächen in Wohnraum in Gewerbegebieten über die Betreiberwohnung hinaus nicht zulässig ist, dass die Zulässigkeit von Umnutzungen im Mischgebiet einer Einzelfallentscheidung unterliegen, dass bei Umnutzungen von landwirtschaftlichen Gebäuden/ Scheunen u.ä. im Innenbereich die Kubatur erhalten bleiben soll sowie dass bei der Baulandentwicklung auf einen angemessenen Umgang mit Stellplätzen zu achten ist.
Weiter darf eine Bebauung in zweiter Reihe im Innenbereich einer weiteren baurechtlichen Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde nicht entgegenstehen. Im Übrigen müssen die bauplanungs- und bauordnungsrechtlich relevanten Vorgaben und die Erschließung gesichert und erfüllt sein.
In der Sitzung des Gemeinderates am 19.01.2023 ist für die Umnutzung von Gewerbeflächen in Wohnraum von mehr als einer Wohnung für Unterkünfte für Flüchtlingen eine Ausnahme formuliert worden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Leitlinien als Arbeitsgrundlage für die Gemeindeverwaltung Moos.
Klausurtagung 2023
- Beauftragung translake GmbH
In der Klausurtagung des Gemeinderates am 07.05.2022 sind im Rahmen des Themas „Leitbilder für Gemeinden“ durch die Teilnehmenden die Ober- und Querschnittsthemen definiert und die Leitsätze erarbeitet worden.
Zur Vertiefung des Leitbildes und der erarbeiteten Querschnittsthemen sowie der Besprechung der weiteren Vorgehensweise in Bezug auf eine Bürgerbeteiligung, hat die Firma translake GmbH mit Schreiben vom 28.11.2022 ein Angebot vorgelegt.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich keine Klausurtagung im Jahr 2023 durchzuführen.
Haushaltsplan 2023 – Beratung und Beschlussfassung
Die Vorberatung des Haushaltsplans 2023 ist in der Gemeinderatssitzung am 15.12.2022 erfolgt. Die sich gegenüber der Vorberatung ergebenden Veränderungen sind in den Haushaltsplan 2023 aufgenommen worden.
Der Gesamtergebnishaushalt weist durch vorgenannte Veränderungen ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis von -42.000 € aus. Es sind ordentliche Erträge mit 10,165 Mio. € geplant. Dem stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 10,207 Mio. € gegenüber. Mit den vorgenannten Erträgen und Aufwendungen kann ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1,084 Mio. € erwirtschaftet werden, welcher den Betrag an ordentlicher Tilgung mit 229 T€ deutlich übersteigt. Somit stehen der Gemeinde neben der vorhandenen Liquidität weitere 855 T€ für die Finanzierung von Investitionen zur Verfügung.
Im Finanzhaushalt wurde die Generalsanierung des ehemaligen Rathauses Iznang im Haushaltsjahr 2023 mit 300 T€ und mit 100 T€ im Jahr 2024 veranschlagt. Die weiteren bisher veranschlagten Investitionen sind unverändert eingeplant. Für die Aufwertung des Sporthafens ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300 T€ für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehen.
Der Zahlungsmittelüberschuss von 1.084 T€ wird zur Tilgung der Kredite (229 T€), sowie zur Deckung des Finanzierungsmittelbedarfs (1.860 T€) verwendet. Darüber hinaus sind liquide Eigenmittel der Gemeinde mit rd. 1.005 T€ zu verwenden. Zum 01.01.2023 werden der Gemeinde voraussichtlich rd. 4,1 Mio. € an Eigenmitteln zur Verfügung stehen.
Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
Bürgermeister Krauss berichtete, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung der Gemeinderat beschloss, an dem ursprünglichen Beschluss zum Tausch festzuhalten.
Bürgerfragestunde – Verschiedenes – Bekanntgaben – Anträge
Bürgerfragestunde
Die Nachfrage eines Bürgers, ob es etwas Neues zur Poststelle gibt, beantwortete Bürgermeister Krauss mit nein. Bürgermeister Krauss führte weiter aus, dass die Gemeinde aufgrund der Einwohnerzahl einen Anspruch auf eine Filiale hat, die Post derzeit aber noch keine Räumlichkeiten gefunden hat. Seitens der Post wird nun die Möglichkeit eines Containerstandortes geprüft.
Weiter erkundigte sich der Bürger in Bezug auf TOP 3 Parkraumbewirtschaftung warum die Daten von Personen, die ordnungsgemäß das Parkentgelt bezahlen, noch 48 Stunden gespeichert werden. Bürgermeister Krauss versprach die Angelegenheit mit der Firma zu klären.
Auf Nachfrage eines weiteren Bürgers nach dem Baubeginn der geplanten Seniorenwohnanlage in Iznang führte Bürgermeister Krauss aus, dass die Gemeinde hiervon keine Kenntnis hat, aber aktuell noch die Baugenehmigung aussteht.
Fahrradschutzstreifen zwischen Moos und Bankholzen
Bürgermeister Krauss teilte mit, dass die Bekanntgabe der Erlasse zur Festlegung der Kriterien zur rechtssicheren Anordnung von Schutzstreifen noch Zeit in Anspruch nimmt. Deshalb ist die Ausweisung von Schutzstreifen „außerorts“ noch bis 30.06.2023 zulässig.
Anfrage Gemeinderat Heck zur Bewerberliste Bauplatzvergabe Eichweg III
Auf Nachfrage von Gemeinderat Heck in der Sitzung des Gemeinderats am 15.12.2022 führte Hauptamtsleiterin Jahn aus, dass aktuell 74 Bewerber auf der Bewerberliste stehen. Davon erfüllen ca. 1/3 nach der Aktenlage die Kriterien der Richtlinie für die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen. Weiter zeigte Frau Jahn auf, dass nach der Vergaberichtlinie für die Vergabe eines Bauplatzes eine Mindestpunktzahl von 30 Punkten erwartet wird. Diese Punktzahl erreichen 4 Bewerber daneben gibt es zwei Bewerber mit 29 Punkte und 3 Bewerber mit 25 Punkte.
Haus Gottfried - Bushaltehäuschen und Baum
Bürgermeister Krauss berichtete, dass der Vorhabenträger mit der Errichtung des Bushaltehäuschens und dem Pflanzen des Baumes beim Haus Gottfried nun alle Pflichten erfüllt hat.
Verwendung der Spende der Werner und Erika Messmer Stiftung
Gemeinderat Becker informierte, dass die Spende der Werner und Erika Messmer Stiftung für eine Kletterpyramide auf dem Schulhof der Grundschule in Weiler verwendet worden ist. Er bedankte sich bei der Stiftung für die Spende und beim Bauhof für das Aufstellen der Kletterpyramide auf dem Schulhof. Zwar musste ein Baum weichen, doch kommt es insgesamt zu einer Aufwertung der Schulhofes. Bürgermeister Krauss ergänzte, dass eine Ersatzpflanzung für den Baum vorgenommen wird.
Vereinsheim des Segelclub Moos e. V
Gemeinderat Bölli erkundigte sich nach der Konzession für den Betreiber des Vereinsheims des Segelclubs Moos e.V. Bürgermeister Krauss legte dar, dass es keinen neuen Sachstand gibt. Zwar wurde die Konzession auf unbestimmte Zeit verlängert, aber der Betreiber darf, wie früher auch, in den Wintermonaten nur 15 Veranstaltungen des Vereins haben. Das Führen einer Gaststätte ist nicht zulässig. Derzeit prüft das Landratsamt Konstanz, ob ein Lieferservice möglich ist. Das Verfahren zur Erteilung einer Vollkonzession läuft aktuell noch.